Maßnahmen

 

Rahmenplanung

Aufgabe des Rahmenplanes ist es, die Leitlinien für die weitere Entwicklung des Sanierungsgebietes zu formulieren und Maßnahmen vorzuschlagen. Es ist dabei nicht seine Aufgabe, Maßnahmen im Detail zu beschreiben; dieses bleibt weiteren Planschritten vorbehalten. Die Aussagen des Rahmenplanes haben dabei die Funktion von Sanierungszielen. Daher ist auch ein Beschluss des Rates über den Rahmenplan erforderlich

Ohne eine intensive Beteiligung möglichst vieler Menschen, die im Gebiet wohnen und arbeiten, ist eine erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung des Projektes nicht möglich. Dementsprechend wurde der Runde Tisch Leer-Weststadt als regelmäßiges Gremium eingerichtet, zu dem alle Bürger*innen der Weststadt eingeladen sind. Der Runde Tisch Weststadt hat den Rahmenplan nach einer fast zweijährigen intensiven Diskussion verabschiedet. Der Runde Tisch will durch seine Arbeit dazu beitragen, dass die Weststadt ihre hohe Lebensqualität erhält und zugleich zukunftsfest wird. Die Entwicklung des Stadtteils soll der Klimaentwicklung angepasst und ökologisch nachhaltig, sozial integrativ und bunt und lebendig erfolgen. Dazu gehört die Bewahrung des Charakters des Stadtviertels in seinem historischen Bild mit seinen Alleen, seinen Gärten und seinem Grün. Entsiegelung hat Vorrang vor Versiegelung. Neue Wohngebäude sollen sich in Aussehen und Größe dem Bild der Umgebung anpassen. Die Lebensqualität der Bewohner soll erhöht werden, indem ihnen im öffentlichen Raum an ihre Bedürfnisse angepasste Orte eingeräumt werden: für Kinder zum Spielen, ältere Menschen zum Gespräch und für alle zu Austausch und Bewegung. Das Fahrrad soll Vorrang haben vor dem Auto, Durchgangs- und Schleichverkehr sollen vermieden werden. Veränderungen sollen behutsamund in Abstimmung mit den Bewohnern erfolgen.

Nach einem fast 2-jährigem teils kontrovers geführten Beteiligungsprozeß hat der Rat der Stadt Leer hat am 12. Dezember 2019 den Rahmenplan beschlossen. Dieser bildet die Grundlage für die Planung und Umsetzung der Einzelmaßnahmen.

Rahmenplan Leer-Weststadt (gemäß Ratsbeschluss vom 12.12.2019)

Rahmenplan - bauliche Entwicklung ergänzt (Mai 2023)

 

 

 

Für den Teilbereich Ohlthaverstraße/ Stadtring/ Deichstraße/ Königskamp wurden ergänzend Planungskonzepte entwickelt, die im Rahmen des Runden Tisches vom 07.11.2017 durch die beauftragten Planungsbüros vorgestellt wurden:

Präsentation Büro LOCODROM vom 07.11.2017

Präsentation Büro NSP vom 07.11.2017

Präsentation Büro Kilian + Kollegen vom 07.11.2017

 

 

 

 

 

 


 

Erneuerung der Straßen

 

2. Anliegerversammlung für die beabsichtigte Straßensanierung

der Torumer, Wynhamer, Enno-Ludwig- und Dollartstraße

 

Am 02.11.2023 wurden die Entwürfe für die Straßengestaltung der Torumer, Wynhamer, Enno-Ludwig- und Dollartstraße  vorgestellt.

Zurzeit wird die Planung für den Straßenausbau – Torumer Str. / Dollartstr. / Wynhamer Str. und Enno-Ludwig-Str. überarbeitet. 

 

Der Termin für die 2. Anliegerversammlung  wird am

 

11.04.2024 um 17 Uhr im Historischen Festsaal (2. Stock, Historisches Rathaus in der Rathausstr. 1, 26789 Leer)

 

stattfinden. Eine offizielle Einladung folgt noch. Der aktualisierte Entwurf der Planung wird frühzeitig auf der Webseite der Weststadt zur Verfügung gestellt..

Vorplanung - 1. Variante (Stand 1. Anliegerversammlung)

 

 


Hermann-Lange-Ring und Hermann-Tempel-Ring

Beginn der Bauarbeiten Ende Juli 2023, Vollsperungen voraussichtlich bis Ende April 2024.

 

Freigabe des Hermann-Tempel-Rings (01.03.2024)

Die Verkehrsfläche des Hermann-Tempel-Ringes wurde abgenommen zum Wochenende freigegeben. Der Bau im Hermann-Lange-Ring dauert noch an.

 

Hermann-Lange-Ring Hermann-Tempel-Ring

 

 

 

Anliegerversammlung
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung sind am Montag, den 07.11.2022 im Haus Hermann die Entwürfe für die Straßengestaltung des Hermann-Lange-Rings und des Hermann-Tempel-Rings vorgestellt worden.

Entwurfsplanung, Stand 26.10.2022:

 U03.1_Lageplan-Gestaltung_2022-10-27_Anlieger.pdf

U03.2_Lageplan-Gestaltung_2022-10-27_Anlieger.pdf 

U03.3_Lageplan-Gestaltung_2022-10-27_Anlieger.pdf

 

Entwurfsplanung, inkl. Änderungen der Anliegerversammlung:

 U03.1_Lageplan-Gestaltung_2022-10-27_Anlieger.pdf

U03.2_Lageplan-Gestaltung_2022-10-27_Anlieger.pdf 

U03.3_Lageplan-Gestaltung_2022-11-18_Anlieger.pdf

 


 

Workshop zur Straßengestaltung der Weststadt

 

Am Freitag, den 04.11.2022 hat im Haus Harmann ein Workshop zur zukünftigen Straßengestaltung in der Weststadt stattgefunden. Es sind viele Ideen, Wünsche und Anregungen gesammlet und besprochen worden.

Ergebnisse 04.11.2022

Olthaver Querschnitt

Olthaverstr. Luftbild

Pastorenkamp Luftbild


 

Im Rahmen des Förderprojektes "Sozialer Zusammenhalt" werden die Straßen Wendekamp, Allmersweg, Gorch-Fock-Weg und Lönsweg erneuert.

Die Bauarbeiten werden im Jahr 2023 abgeschlossen.

Am 05.07.2021 wurden in den Räumen des Hermann-Lange-Ring 28 die Pläne für die Erneuerung von Wendekamp, Allmersweg, Lönsweg und Gorch-Fock-Weg zur Diskussion gestellt.

Etwa 40 Anwohner*innen nutzten die Gelegenheit, sich zu informieren und Anregungen einzubringen. Die Planentwürfe wurden angepasst und dem Runden Tisch, der Sanierungskommission und dem Ausschuss für Energie, Klima, Umwelt und Verkehr vorgestellt.  >>> Sitzungsvorlage

Die aktuelle Entwurfsplanungen können auch online eingesehen werden:

2021-08-13_L304-Wendekamp
2021-08-13_L305-Wendekamp
2021-08-13_R304-Wendekamp

2021-08-13_L303-Allmersweg
2021-08-13_R303-Allmersweg

2021-08-13_L302-Lönsweg
2021-08-13_R302-Lönsweg

2021-08-13_L301-Gorch-Fock-Weg
2021-08-13_R301-Gorch Fock Weg

 

Vorentwurf (überholt - Stand 12.07.2021)

2021-07-12_L201-Gorch-Fock-Weg
2021-07-12_L202-Lönsweg
2021-07-12_L203-Allmersweg
2021-07-12_L204-Wendekamp
2021-07-12_L205-Wendekamp

In der aktuellen Variante haben sich als Ergebnis der Diskussionen insbesondere folgende Änderungen ergeben:

  • die Farbgebung des Belages wurde geändert (rot/schwarz nuancierter Betonstein)
  • Wendekamp: Vor dem Spielplatz wurde eine Einengung angelegt um die gegenüberliegenden Radabstellbügel besser zu erreichen, hierfür fallen 3 Stellplätze weg. Im südl. Bereich des Wendekamps wurden 4 Baumpflanzungen vorgesehen. Aufgrund des Leitungsbestandes können sich im Verlauf der weiteren Planungen noch Anpassungen ergeben.
  • Allmersweg: Poller zum Wendekamp, keine Durchfahrmöglichkeit mehr / 5 neue Baumpflanzungen / Anlage von 3 Stellplätzen im öffentl. Raum.
  • Lönsweg: 4 neue Baumpflanzungen / Anlage von 2 Stellplätzen im öffentl. Raum.

Mit der Umsetzung soll in diesem Herbst begonnen werden.

Selbstverständlich  können Sie Ihre Anregungen, Hinweise und Bedenken auch per Mail an das Sanierungsmanagement senden (info@leer-weststadt.de). Alternativ können Sie diese selbstverständlich auch an das Sanierungsbüro übermitteln.

Sie haben weiterhin die Möglichkeit über die Pinnwand >> Ihre  Vorschläge und Kommentare zu den aktuellen Themen zu veröffentlichen (per Mail info@leer-weststadt.de). 

Am 05.07.2021 wurden in den Räumen des Hermann-Lange-Ring 28 nachfolgende Pläne zur Diskussion gestellt. Neben der vorgeschlagenen Variante wurde auch eine Alternativvariante - welche sich insbesondere in der Farb- und Materialwahl unterscheidet - zur Diskussion gestellt.

vorgeschlagene Variante A (überholt - Stand 05.07.2021)

Variante A  Gorch-Fock-Weg
Variante A  Lönsweg
Variante A  Allmersweg
Variante A.1  Wendekamp
Variante A.2  Wendekamp 
Variante A.3 Wendekamp-Alternative Stellplätze 

alternative Variante B (überholt - Stand 05.07.2021)

Variante B Gorch-Fock-Weg
Variante B Lönsweg
Variante B Allmersweg
Variante B.1 Wendekamp
Variante B.2 Wendekamp
Variante B.2 Wendekamp-Alternative Stellplätze
 

kurze ergänzende Erläuterung zu den Planungsentwürfen (Stand 05.07.2021)

Die Planvarianten  unterscheiden sich nur durch die unterschiedliche Materialwahl. Dargestellt wurde in Variante A für sämtliche Verkehrsflächen ein gelbliches Betonsteinpflaster entsprechend des Vorschlages des Büro Kilian.

Im Wendekamp ist, in Fahrtrichtung Norden, auf der linken Seite ein einseitiger 2,50 Meter breiter Gehweg vorgesehen. Die Fahrbahn weist im unteren Bereich eine Breite von 5,00 Metern auf und verbreitert sich ab dem Bereich der öffentlichen Senkrechtparker auf 6,00 Meter. Die Fahrbahn wird alternierend durch Grünbeete auf eine Breite von 3,50 Meter eingeengt. Durch diese Maßnahme ergibt sich eine Drosselung der Geschwindigkeit. Es wird noch geprüft, ob ein Teil des anfallenden Regenwassers, je nach Querneigung der Straße, in die entsprechenden Beete geleitet werden könnte. Auf der rechten Seite des Querschnittes schließt sich ein Schrammbord mit einer Breite von ca. 0,50 Metern an.

In der ersten Variante des Wendekamps bleiben die 14 PKW-Stellplätze erhalten und werden um zwei Fahrradbügel zum Abstellen von vier Rädern ergänzt. In einer zweiten Variante wurde ein Platz mit Grünbeeten und Sitzbänken sowie Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Lastenräder und Gespanne vorgesehen. Hierdurch würden 7 Stellplätze entfallen.

Die Bushaltestelle bleibt am heutigen Standort und wird nach heutigem Standart ausgebaut und mit Blindenleiteinrichtungen versehen. Ein Bushäuschen kann im öffentlichen Raum nicht mehr platziert werden. Im oberen Teil des Wendekamps wird der neue Querschnitt an den Bestand angepasst.

Die Anlage eines separaten Gehweges im Wendekamp bietet mehr Sicherheit für alle, die sich im Straßenverkehr unsicher bewegen, zumal hier auch Busverkehr stattfindet. Bordabsenkungen an den Querungsstellen sollen für bewegungseingeschränkte Menschen gut begeh-oder befahrbar sein, ebenso die Absenkungen im Längsverlauf des Gehweges und des Schrammbordes die der Straßenquerung dienen.

Der Allmersweg ist als ein verkehrsberuhigter Bereich mit niveaugleichem Ausbau vorgesehen. Die Durchfahrt wird durch Pflanzbeete bis auf 3,50 Meter begrenzt. Verkehrsberuhigte Bereiche zeichnen sich durch die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer aus und weisen eine hohe Aufenthaltsqualität auf. Auf die Ausgestaltung der Bereiche durch Bänke oder Spielpunkte wurde vorerst verzichtet zugunsten der Grünflächen. Auch hier wird geprüft, ob die Grünbeete teilweise zur Entwässerung und Versickerung des Oberflächenwassers herangezogen werden können. Das vorhandene Dachprofil wird beibehalten und durch zwei Pflasterrinnen im Abstand von ca. 1,80 Metern zur Grundstücksgrenze wird anfallendes Regenwasser in die Einläufe geleitet. Das Parken im Straßenraum ist bei dieser Planung im Allmersweg nicht möglich, könnte allerdings vorgesehen werden, wenn auf Grünbeete verzichtet wird. In verkehrsberuhigten Bereichen ist das Parken nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt.

Auch im Lönsweg wurde das Konzept des Allmersweges angewandt. Vorgesehen ist ein verkehrsberuhigter Bereich niveaugleich ausgebaut mit beidseitigen Grünflächen, die auch der Entwässerung dienen könnten. Im Einfahrtsbereich des Lönsweges ist auf der linken Seite die Pflanzung eines Baumes (leitungsgeprüft) vorgesehen.

Der 3,50 Meter breite Gorch-Fock-Weg bietet aufgrund seiner Breite und der vielen zu berücksichtigenden Einfahrten kaum Gestaltungsspielraum. Hier ist die Belagserneuerung vorgesehen und auch die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich. Zusätzlich könnte hier eine Einbahnstraße, die im Gegenverkehr für den Radverkehr geöffnet ist, eingerichtet werden. Für die Beleuchtung ist die Verlegung des neuen Kabels im öffentlichen Raum vorgesehen, ob die Standorte der Lampen auf Privatgelände verbleiben können, wird zurzeit geklärt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Modernisierung von Gebäuden

Ein wesentliches Sanierungsziel ist die Modernisierung und Instandsetzung der Wohngebäude im Sanierungsgebiet. Neben den Förderprogrammen der NBank, der KfW und der BAFA / BEG ist es nunmehr möglich auch von steuerlichen Abschreibungen zu profitieren.

Liegt ein Gebäude in einem förmlich festgelegten und räumlich abgegrenzten Sanierungsgebiet, kann der Eigentümer im Falle einer Modernisierung und Instandsetzung dieses Gebäudes die Möglich­keiten einer erhöhten steuerlichen Abschreibung nach § 7 h (vermietete Gebäude) bzw. § 10f (selbstgenutzte Wohngebäude) Einkommenssteuer­gesetz nutzen. Dabei können die Eigentümer ihre Investitionskosten innerhalb von 12 Jahren steuerlich absetzen. Selbstnutzer können Investitionen innerhalb der ersten 10 Jahre zu jeweils 9 % steuerlich geltend machen. Nur Gebäudeeigentümer, die eine Einkommenssteuererklärung bei einem deutschen Finanzamt abgeben, können den Steuervorteil erhalten. Personen, die nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden, erhalten diese Möglichkeit nicht. Im Zweifelsfall fragen Sie hier bitte Ihren Steuerberater.

Grundlage für die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung ist der Abschluss einer Modernisie­rungs­­vereinbarung nach § 177 Baugesetzbuch mit der Stadt Leer. Die Modernisierungsvereinbarung regelt die Art und den Umfang der beabsichtigten Sanierungs­maßnahme und enthält die Angabe über die voraussichtlich entstehenden Modernisierungskosten, die auf Basis einer Kostenermittlung Ihres Architekten oder mittels der Kostenvoranschläge von Firmen zusammen­gestellt werden.

Ganz wichtig: Die Modernisierungsvereinbarung muss vor dem Beginn der Arbeiten abgeschlossen werden. Deshalb stimmen Sie sich bitte zuerst mit dem Sanierungsbüro ab und fangen erst dann an zu bauen!

Nach Durchführung und Abschluss der Modernisierungsarbeiten sind die gesammelten Rechnungen im Sanierungsbüro einzureichen. Nach Prüfung der Belege stellt die Stadt eine Bescheinigung für das Finanzamt aus.

Bei Fragen steht Ihnen das Sanierungsbüro gern zur Verfügung.

Muster Modernisierungsvereinbarung (PDF)

 

 

Hinweis: 

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 hat die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter­entwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

Ein Beispiel: Im Förderprodukt „Wohngebäude – Kredit (261, 262)" erhalten Sie bis zu 75.000 Euro Tilgungszuschuss, wenn Sie Ihr Einfamilienhaus komplett sanieren und dabei die Stufe „Effizienzhaus 40“ mit einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreichen. Zusätzlich erhalten Sie bis zu 5.000 Euro Tilgungszuschuss für die Baubegleitung. Weitere Informationen erhalten Sie bei der KfW und der BAFA / BEG

 

Bei Mietwohngebäuden ist es unter bvestimmten Umständen auch möglich Zuschüsse aus der Städtebaufördrung zu erhalten. Bei Fragen steht Ihnen das Sanierungsbüro gern zur Verfügung.

 

 


 

Modernisierung der Wohnungsbestände am Hermann-Lange-Ring und Wendekamp

Das Thema „bezahlbarer“ Wohnraum nimmt bundesweit in der politischen Diskussion an Bedeutung zu. Insbesondere Bevölkerungsgruppen mit geringem Einkommen haben zunehmend Schwierigkeiten, Wohnraum zu finden, weil das entsprechende Angebot nicht mitwächst oder zurückgeht. In den letzten Jahren wird dieser Trend durch die steigende Preise noch verstärkt, so dass es für diese Bevölkerungsgruppen zwischenzeitlich fast unmöglich geworden ist, bezahlbaren adäquaten Wohnraum zu finden. Dies spüren in erster Linie Familien, Alleinerziehende, Studierende, Behinderte und Ältere. Bezahlbarkeit bestimmt sich dabei grundsätzlich relativ zum Einkommen, umfasst aber auch die individuellen Wohnanforderungen. Dieser Trend betrifft zunehmend auch den ländlichen Raum. Parallel läuft ein Großteil der Belegungsbindungen aus, so dass die Erhaltung des Angebotes an preiswertem Wohnraum zu einer großen Herausforderung wird.

Anfang der 2000er Jahre haben viele Städte und Kommunen und auch Bundesländer ihre Wohnungsbestände an Finanzinvestoren veräußert. Auch in der Stadt Leer wurde darüber nachgedacht die kommunalen Wohnungsbestände zu veräußern. Nach langer politischer Diskussion hat sich die Stadt Leer Ende 2014 entschlossen, Ihren Wohnungsbestand nicht zu privatisieren und die Wohnungsbestände dauerhaft in einen Eigenbetrieb  - die Kommunale Wohnungsverwaltung (KWL) - zu übertragen. Gegenstand und Aufgabe des Eigenbetriebes ist die Bewirtschaftung, die Vermietung, die Entwicklung und die Sanierung der städtischen Wohnungsbestände unter Beachtung sozialer Belange.

Die KWL verfügt insgesamt über einen Bestand von ca. 240 Wohneinheiten – 92 Mietwohnungen in typischen Mehrfamilienhäusern der 60er Jahre liegen hierbei am Hermann-Lange-Ring und  Wendekamp im Sanierungsgebiet „Leer Weststadt“. Die 6 Gebäude wurden in den Jahren 1962 bis 1968 errichtet, in 4 Gebäuden wurden 1992/1993 die Dachgeschosse ausgebaut. Die 92 Wohnungen verfügen über eine Wohnfläche von 6.770 m². Die Wohnungsgrößen variieren hierbei von 53 m² bis 90 m² Mietfläche – der weit überwiegende Teil der Wohnungen hat eine Mietfläche zwischen 60 und 80 m².

Mieterhöhungen der Bestandsmieten wurden in den letzten Jahren nicht vorgenommen, nur bei Neuvermietungen wurden höhere Mieten vereinbart – hier hat sich die KWL an den Mietobergrenzen der „Angemessenen Kosten der Unterkunft“ (KdU) orientiert. Die niedrigen Mieten und die im knappe Haushaltslage haben aber auch dazu geführt, dass in die Wohnungsbestände in den letzten Jahrzehnten nicht investiert wurde – nicht investiert werden konnte.

Im Jahr 2016 wurde das Gebiet "Leer-Weststadt" als städtebauliches Sanierungsgebiet ausgewiesen und in das bundesweite Förderprogramm "Soziale Stadt" aufgenommen. Ein wesentliches Sanierungsziel ist die Modernisierung und Instandsetzung der Mietwohnungsbestände im Sanierungsgebiet. Hierbei sind neben den baulichen Anforderungen auch die wohnungspolitische Funktion der Bestände zu berücksichtigen - bezahlbare Mieten und Erhalt der Bewohnerschaft. Derzeit werden 92 Wohnungen der Kommunale Wohnungsverwaltung Leer (KWL) am Hermann-Lange-Ring und Wendekamp umfassend saniert. Der kalkulierte Kostenaufwand liegt bei rund 7,4 Mio. €. 

Die KWL führt die umfangreiche Modernisierung der Bestände durch. Diese lassen sich in Kürze wie folgt zusammenfassen:

  • Energetische Sanierung und Instandsetzung der Gebäudehülle
  • Modernisierung der Haustechnik
    (Heizung, Leitungen, Elektroanlagen)
  • Erneuerung Sanitäre Einrichtungen
  • Sicherung vor Diebstahl und Gewalt
    (Erneuerung der Eingangstüren / Gegensprechanlage)

Durch die Unterstützung von Minister Lies, den Abgeordneten des niedersächsischen Landtages Modder, Janssen-Kucz und Thiele und dem fraktionsübergreifenden politischen Willen des Rates der Stadt Leer ist die dringende Sanierung der Wohnungen am Hermann-Lange-Ring und am Wendekamp für die Kommunale Wohnungsverwaltung Leer (KWL) und die Stadt Leer finanziell realisierbar geworden. Für alle Beteiligten war es wichtig, dass die Wohnungen auch nach der Sanierung bezahlbar bleiben. Die Baumaßnahmen werden mit einem Mix aus verschiedenen Fördertöpfen – 3 Mio. € zinsfreie Darlehen aus der Wohnraumförderung und rd. 2,2 Mio. € Zuschuss aus der Städtebauförderung – die Modernisierung und Instandsetzung der Wohnungsbestände finanziert. Mit diesem Finanzierungsmix kann gewährleistet werden, dass die Bestandsmieten auf maximal 4,52 €/m² nach Sanierung angehoben werden.

 

 


 

Begegnungsstätte Haus Hermann

In der Arbeitsphase zum Rahmenplan wurde am Runden Tisch – dem zentralen Bürgerbeteiligungsgremium der Weststadt - der Wunsch nach einer offenen Begegnungsstätte im Stadtteil geäußert. Die Einrichtung einer solchen Begegnungsstätte wurde als Maßnahme in den Rahmenplan übernommen. Mit dem Kauf des Gebäudes Hermann-Lange-Ring 28 wurde ein erster wichtiger Schritt zur Verwirklichung dieser Einrichtung umgesetzt.

In dem Gebäude sind das Gemeinwesenbüro sowie das Sanierungsmanagement angesiedelt. Ziel ist es in den noch verbleibenden Räumlichkeiten weitere Institutionen anzusiedeln die zusätzliche Impulse und Angebote für das Gemeinwohl anbieten und somit der Entwicklung des Stadtteil dienen.

Weitere Informationen zu den Angeboten im Haus Hermann finden Sie unter: Gemeinwesenbüro Leer Weststadt  >>

 

Die Außenflächen des Haus Hermann werden derzeit umgestaltet. Das Außengelände soll insbesondere Kinder- und Jugendlichen ab einem Alter von 10 Jahren zur Verfügung gestellt werden und die Arbeiten der GWA im Haus-Hermann unterstützen.

2021.07.13 Sitzungsvorlage SK Spielplatz WK und Freianlagen HLR 28

 

 


 

Spielplatz Wendekamp

Der Spielplatz Wendekamp ist ein wichtiger Baustein im Hinblick auf die Spiel- und Bewegungsflächen im Sanierungsgebiet. Der Spielplatz richtet sich an Kinder von ca. 2-9 Jahren.

Gemeinsam mit einigen Anwohner:innen wurde im vergangenen Jahr die Umgestaltung des Spielplatzes im Wendekamp geplant. Diese Pläne wurden beim Runden Tisch Weststadt vorgestellt.

Der Entwurfsplan kann im Gemeinwesenbüro (Haus Hermann) eingesehen werden. Die Umgestaltungsarbeiten sind im Jahr 2023 geplant.

Entwurfsplanung Spielplatz Wendekamp 
(Stand: Dezember.2021)

2021.07.13 Sitzungsvorlage SK Spielplatz WK und Freianlagen HLR 28

 


 

 

Untersuchung zur Errichtung von Lärmschutzwände entlang des Stadtrings

 

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat mitgeteilt, dass sie auf die wiederholt vorgetragenen Wünsche für eine Verbesserung des Lärmschutzes entlang des Stadtrings reagiert hat. Es wurde in einem ersten Schritt eine schalltechnische Untersuchung durch ein Büro für Lärmschutz durchgeführt. Dabei wurden 499 Gebäude hinsichtlich der Lärmeinwirkungen überprüft, an mehreren Häusern Überschreitungen der Tages- und Nachtgrenzwerte ermittelt. In einem zweiten Schritt wurden Möglichkeiten für einen aktiven Lärmschutz untersucht, d.h. in Teilbereichen sollen Lärmschutzwände errichtet werden. Hierfür laufen Untersuchungen, wie diese an Böschungen oder Brücken angeordnet werden können. Zudem sind Belange der Entwässerung, der Leistungsträger und des Baumschutzes zu klären. Derzeit wird auch geklärt, ob Grunderwerb zu tätigen ist und ob ein Rechtsverfahren Voraussetzung  für die Realisierung der Schallschutzwände ist.

Das Sanierungsmanagement prüft derzeit die Auswirkung für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme sowie für die Eigentümer und wird im Rahmen des nächsten Runden Tisches über die Ergebnisse berichten.

Schallschutzwände am Stadtring
Ostfriesen-Zeitung, 08.05.2020

 

 

 

 

 

 


 

Bauleitplanung

 

Unterlagen - Bebauungspläne für das Sanierungsgebiet Weststadt

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP 19 „Stadthaus Edele“ mit örtlichen Bauvorschriften – für ein Gebiet nördlich der Ubbo-Emmius-Straße und östlich der Hajo-Unken-Straße (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB)

 

Präsentation - Stadthaus Edele-202 RT Sitzung 18.04.2023

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 19 „Stadthaus Edele“ wird voraussichtlich am 20.02.2024 in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung empfehlend und am 14.03.2024 in der öffentlichen Ratssitzung zur Entscheidung abschließend behandelt. Die Pläne für das Stadthaus Edele sind bereits 2023 im Runden Tisch und in der Sanierungskommission (25.06.2023) vorgestellt worden. Der Bebauungsplan wurde anhand der vorgestellten Pläne in die Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben und dieser wird nun abschließend den Gremien vorgelegt. Sollten noch Fragen bestehen, können Sie sich jederzeit an die Stadt Leer wenden oder an den öffentlichen Sitzungen am 20.02.2024 und 14.03.2024 teilnehmen.

 

Bisher durchgeführte Verfahrensschritte:

• Am 03.03.2020 wurde das Vorhaben dem Runden Tisch des Sanierungsgebiets Weststadt präsentiert und am 11.03.2020 im Stadtentwicklungsausschuss (STA) über die Ergebnisse berichtet. Planungsziel des Bebauungsplanes ist eine innerstädtische Nachverdichtung.

Protokoll STA 11.03.2020: Niederschrift.pdf

Protokoll Runder Tisch: Konzeptplan mit Abweichungen (leer-weststadt.de)

• Der Aufstellungsbeschluss erfolgte im STA am 29.04.2020, Beschluss am 13.05.2020 im Verwaltungsausschuss (VA)

• Daraufhin wurde der Vorentwurf erarbeitet, in dem auf Anregungen des Runden Tisches (z.B. der Höhen) eingegangen wurde.

• Die Zustimmung zum Vorentwurf und der frühzeitigen Beteiligung erfolgte im STA 17.11.2020, der Beschluss im VA am 25.11.2020

• die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange ist vom 01.03.2021 bis 09.04.2021 digital durchgeführt worden.

• Eine Öffentliche Auslegung hat von Freitag, dem 25.08.2023 bis Montag, dem 25.09.2023 stattgefunden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Verfügungsfonds

 

Um Maßnahmen, Projekte und Aktionen innerhalb des Fördergebietes Leer-Weststadt zu fördern, wurde die Einrichtung eines Verfügungsfonds beschlossen.

Gefördert werden können z.B. Projekte zur Stärkung von Beteiligung, Selbsthilfe und Eigenverantwortung von Bewohnerinnen und Bewohner sowie Projekte zur Verbesserung des Freizeitangebotes oder zur Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders.

Der Zuschuss beträgt maximal 2.000 Euro.

Voraussetzung ist, dass das Projekt im Fördergebiet Leer-Weststadt durchgeführt wird, einen nachvollziehbaren Nutzen für die Bewohnerinnen und Bewohner hat und der Umsetzung der Sanierungsziele dient.

Die Anträge müssen dem Runden Tisch und der Sanierungskommission persönlich vorgestellt werden, der Runde Tisch gibt ein Votum ab, die Entscheidung über die Förderung trifft die Sanierungskommission.

 

Bitte reichen Sie einen Antrag für den Verfügungsfonds mindestens zwei Wochen vor der nächsten Sitzung des Runden Tisches ein.

Weitere Fragen: Das Sanierungsbüro berät Sie gerne!

Wir freuen uns auf möglichst viele und vielfältige Anträge!

VERFÜGUNGSFONDS LEER-WESTSTADT
VERFÜGUNGSFONDS STÄDTEBAUFÖRDERUNG