Modernisierung von Gebäuden
Ein wesentliches Sanierungsziel ist die Modernisierung und Instandsetzung der Wohngebäude im Sanierungsgebiet. Neben den Förderprogrammen der NBank, der KfW und der BAFA / BEG ist es nunmehr möglich auch von steuerlichen Abschreibungen zu profitieren.
Liegt ein Gebäude in einem förmlich festgelegten und räumlich abgegrenzten Sanierungsgebiet, kann der Eigentümer im Falle einer Modernisierung und Instandsetzung dieses Gebäudes die Möglichkeiten einer erhöhten steuerlichen Abschreibung nach § 7 h (vermietete Gebäude) bzw. § 10f (selbstgenutzte Wohngebäude) Einkommenssteuergesetz nutzen. Dabei können die Eigentümer ihre Investitionskosten innerhalb von 12 Jahren steuerlich absetzen. Selbstnutzer können Investitionen innerhalb der ersten 10 Jahre zu jeweils 9 % steuerlich geltend machen. Nur Gebäudeeigentümer, die eine Einkommenssteuererklärung bei einem deutschen Finanzamt abgeben, können den Steuervorteil erhalten. Personen, die nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden, erhalten diese Möglichkeit nicht. Im Zweifelsfall fragen Sie hier bitte Ihren Steuerberater.
Grundlage für die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung ist der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung nach § 177 Baugesetzbuch mit der Stadt Leer. Die Modernisierungsvereinbarung regelt die Art und den Umfang der beabsichtigten Sanierungsmaßnahme und enthält die Angabe über die voraussichtlich entstehenden Modernisierungskosten, die auf Basis einer Kostenermittlung Ihres Architekten oder mittels der Kostenvoranschläge von Firmen zusammengestellt werden.
Ganz wichtig: Die Modernisierungsvereinbarung muss vor dem Beginn der Arbeiten abgeschlossen werden. Deshalb stimmen Sie sich bitte zuerst mit dem Sanierungsbüro ab und fangen erst dann an zu bauen!
Nach Durchführung und Abschluss der Modernisierungsarbeiten sind die gesammelten Rechnungen im Sanierungsbüro einzureichen. Nach Prüfung der Belege stellt die Stadt eine Bescheinigung für das Finanzamt aus.
Bei Fragen steht Ihnen das Sanierungsbüro gern zur Verfügung.
Muster Modernisierungsvereinbarung (PDF)
Hinweis:
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt
- für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
- für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
Ein Beispiel: Im Förderprodukt „Wohngebäude – Kredit (261, 262)" erhalten Sie bis zu 75.000 Euro Tilgungszuschuss, wenn Sie Ihr Einfamilienhaus komplett sanieren und dabei die Stufe „Effizienzhaus 40“ mit einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreichen. Zusätzlich erhalten Sie bis zu 5.000 Euro Tilgungszuschuss für die Baubegleitung. Weitere Informationen erhalten Sie bei der KfW und der BAFA / BEG
Bei Mietwohngebäuden ist es unter bvestimmten Umständen auch möglich Zuschüsse aus der Städtebaufördrung zu erhalten. Bei Fragen steht Ihnen das Sanierungsbüro gern zur Verfügung.