Sanierungsgebiet Leer Weststadt

 

Sanierungsgebiet Leer-Weststadt

 

Im Jahr 2016 wurde die "Leer-Weststadt" als städtebauliches Sanierungsgebiet ausgewiesen und in das bundesweite Förderprogramm "Soziale Stadt / Sozialer Zusammenhalt" aufgenommen.

Durch die Festlegung des Sanierungsgebietes will die Stadt die Wohn- und Lebensqualität in ihrem Quartier nachhaltig verbessern. Im Rahmen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen werden z.B. Häuser modernisiert und instandgesetzt, Straßenräume saniert und gestaltet, öffentliche Spielplätze und Grünflächen sowie Gemeinschaftseinrichtungen neu geschaffen.

All diese Maßnahmen tragen dazu bei, ein Stadtquartier lebenswerter und attraktiver zu machen. Gleichzeitig beeinflusst diese positive Entwicklung den Wert der in einem Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke.

Ohne eine intensive Beteiligung möglichst vieler Menschen, die im Gebiet wohnen und arbeiten, ist eine erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung des Projektes jedoch nicht möglich.

Dieser Internetauftritt hat daher das Ziel nicht nur über das Erreichte, die weiteren Planungen und Organisatorisches zu informieren, sondern will insbesondere zum Mitmachen anregen.

 

 

Nutzen Sie bitte die interaktive Karte auch im Vollbild (rechts oben).
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Aktuelle Informationen

 

Öffentliche Bekanntmachung - Bauleitplanung der Stadt Leer

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nummer 19 „Stadthaus Edele“ mit örtlichen Bauvorschriften – für ein Gebiet nördlich der Ubbo-Emmius-Straße und östlich der Hajo-Unken-Straße

 

Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch

Hier: Änderung des Geltungsbereiches zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 19 mit örtlichen Bauvorschriften sowie Auslegung der Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Leer hat in seiner Sitzung am 28.06.2023 die Durchführung der Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nummer 19 mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, als Bebauungsplan der Innenentwicklung, aufgestellt. Planungsziel ist eine innerstädtische Nachverdichtung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch von der Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, von einem Umweltbericht gemäß § 2a Baugesetzbuch und der Angabe gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 Baugesetzbuch, abgesehen wird.

Die aktuellen Abgrenzungen des Geltungsbereiches befinden sich nördlich der Ubbo-Emmius-Straße und östlich der Hajo-Unken-Straße und sind in dem nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt (ohne Maßstab, genordet).

Der Entwurf (Planzeichnungen, Begründung, Vorhabenplan, Gutachten sowie relevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung) kann in der Zeit von

Freitag, dem 25.08.2023 bis Montag, dem 25.09.2023 (jeweils einschließlich)

hier eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen in dieser Zeit die Unterlagen (Planzeichnungen, Begründung, Vorhabenplan, Gutachten sowie relevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung) im Historischen Rathaus Leer – Windfang Hofeingang, frei zugänglich während folgender Dienststunden

  • Montag und Donnerstag, von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Dienstag und Mittwoch, von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Freitag, von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr

zur Einsicht aus.

Eine Einsichtnahme kann zudem beim Fachdienst 2.61 Stadtplanung erfolgen. Hierzu ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0491/9782-251 oder per E-Mail stadtplanung[at]leer.de notwendig.

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Entwürfen bei der Stadt Leer Fachdienst 2.61/Planung schriftlich (Rathausstraße 1 - 26789 Leer) oder mündlich zur Niederschrift (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0491 9782-251) vorzutragen. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Fax (0491 97827-251) oder im Internet über den oben genannten Pfad eingereicht werden.

Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB), sofern die Stadt Leer deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Im Hinblick auf das Datenschutzgesetz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind. Alle dazu eingehenden Stellungnahmen werden in der Regel in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für Gesetz bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

 


 

Gemeinwesenarbeit

 

 


Seit dem 24. November befindet sich im Sanierungsbüro im Haus Hermann eine kleine Fotoausstellung. Die Fotos zeigen die Lieblingsplätze in der Weststadt von verschiedenen Generationen. Es ist jederzeit möglich, die Ausstellung mit einem eigenen Foto zu erweitern!

 

Veranstaltungen Haus Hermann

 

Kommt mal wieder zum Nachbarschaftscafé! Jeden Dienstag um 15.00 treffen wir uns. Eine Anmeldung ist nicht notwendig!


Neu ist unsere Kochgruppe für Kinder ab 8 Jahren. Diese trifft sich mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr. Man muss sein Kind einmalig dafür anmelden. Die Anmeldungszettel gibt es bei uns im Haus oder auf Nachfrage per Mail (gwa-weststadt@leer.de)


Weitere Termine:

31.08./01.09., ab 15 Uhr, Hütte lasieren vorn – nur bei trockenem Wetter!

07.09., 15.00 - 16.30, Kindercafé

08.09., 14.30 - 16.30, Spielenachmittag für Senior:innen organisiert vom AWO-Ortsverband. Um Anmeldung unter 0491-9879881 oder per Mail an gwa-weststadt@leer.de wird gebeten

15.09., 15.00 - 16.30Spielecafé für groß und klein

26.09., 11.00 - 12.30, Müllsammelaktion, anschließend kleiner gemeinsamer Snack

Runder Tisch

 

Der nächste "Runde Tisch" ist für Dienstag, den 07.11.2023 in der Tagestätte Tandem (Pagels Garten) terminiert.

Alle BürgerInnen der Weststadt sind herzlich eingeladen! 

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

Bürgerbeteiligung  >>


 

GWA: Unsere Weststadt-Buddys sind nun fertig geschult!

Diese Ehrenamtlichen unterstützen interessierte Menschen in der Weststadt darin, wieder aktiv(er) zu werden. Sie können diese Nachbar:innen zuhause besuchen und mit Ihnen gemeinsam mit Ihnen Übungen machen, die Ihre Gesundheit fördern. Die ersten Besuche haben schon stattgefunden. Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.landkreis-leer.de/Leben-Lernen/Gesundheit-Verbraucher/Gesundheitsregion/Projekte/

Melden Sie sich bei uns!

gwa-weststadt@leer.de oder unter 0491-99998822

 


 

Verfügungsfonds für die Weststadt wurde eingerichtet - Förderung kleiner Projekte ab sofort möglich!

Um Maßnahmen, Projekte und Aktionen innerhalb des Fördergebietes Leer-Weststadt zu fördern, wurde die Einrichtung eines Verfügungsfonds beschlossen.

Gefördert werden können z.B. Projekte zur Stärkung von Beteiligung, Selbsthilfe und Eigenverantwortung von Bewohnerinnen und Bewohner sowie Projekte zur Verbesserung des Freizeitangebotes oder zur Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders.

Der Zuschuss beträgt maximal 2.000 Euro.

Voraussetzung ist, dass das Projekt im Fördergebiet Leer-Weststadt durchgeführt wird, einen nachvollziehbaren Nutzen für die Bewohnerinnen und Bewohner hat und der Umsetzung der Sanierungsziele dient.

Die Anträge müssen dem Runden Tisch und der Sanierungskommission persönlich vorgestellt werden, der Runde Tisch gibt ein Votum ab, die Entscheidung über die Förderung trifft die Sanierungskommission.

Weitere Informationen sowie ein kurzes Formblatt zur Antragstellung finden Sie hier. 

Verfügungsfonds Leer-Weststadt

Verfügungsfonds Städtebauförderung 

Der unterschriebene Antrag kann per E-Mail eingereicht ( info@leer-weststadt.de ) oder im Sanierungsbüro (Haus Hermann, Hermann-Lange-Ring 28) abgegeben werden.

Bitte reichen Sie einen Antrag für den Verfügungsfonds mindestens zwei Wochen vor der nächsten Sitzung des Runden Tisches ein.

Weitere Fragen: Das Sanierungsbüro berät Sie gerne!

Wir freuen uns auf möglichst viele und vielfältige Anträge!

 


Besuch des Ministers Olaf Lies

Der Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat am 19.07.2021 die Weststadt besucht. 

Im Jahr 2016 wurde das Gebiet "Leer-Weststadt" als städtebauliches Sanierungsgebiet ausgewiesen und in das bundesweite Förderprogramm "Soziale Stadt" aufgenommen. Ein wesentliches Sanierungsziel ist die Modernisierung und Instandsetzung der Mietwohnungsbestände im Sanierungsgebiet. Hierbei sind neben den baulichen Anforderungen auch die wohnungspolitische Funktion der Bestände zu berücksichtigen - bezahlbare Mieten und Erhalt der Bewohnerschaft. Derzeit werden 92 Wohnungen der Kommunale Wohnungsverwaltung Leer (KWL) am Hermann-Lange-Ring und Wendekamp umfassend saniert. Der kalkulierte Kostenaufwand liegt bei rund 7,4 Mio. €. 

Durch die Unterstützung von Minister Lies, den Abgeordneten des niedersächsischen Landtages Modder, Janssen-Kucz und Thiele und dem fraktionsübergreifenden politischen Willen des Rates der Stadt Leer ist die dringende Sanierung der Wohnungen am Hermann-Lange-Ring und am Wendekamp für die Kommunale Wohnungsverwaltung Leer (KWL) und die Stadt Leer finanziell realisierbar geworden. Für alle Beteiligten war es wichtig, dass die Wohnungen auch nach der Sanierung bezahlbar bleiben. 

„Die Zusammenarbeit hat zwar viel Hartnäckigkeit erfordert, aber das Ziel war allen Beteiligten klar“, so Bürgermeisterin Kuhl. „Mit der Unterstützung von Minister Lies ist es gelungen aus einem Mix aus verschiedenen Fördertöpfen – 3 Mio. € zinsfreie Darlehen aus der Wohnraumförderung und rd. 2,2 Mio. € Zuschuss aus der Städtebauförderung – die Modernisierung und Instandsetzung der Wohnungsbestände zu realisieren. Mit diesem Finanzierungsmix kann gewährleistet werden, dass die Bestandsmieten auf maximal 4,52 €/m² nach Sanierung angehoben werden."

Nach einer Besichtigung der Baumaßnahme und einer bereits sanierten Wohnung hat der Minister die Gelegenheit genutzt auch die Begegnungsstätte am Hermann-Lange-Ring 28 zu besuchen. In dem Gebäude befindet sich das Gemeinwesenbüro und auch das Sanierungsmanagement wird in Kürze einziehen. Ziel ist es, in den noch verbleibenden Räumlichkeiten weitere Institutionen anzusiedeln, die zusätzliche Impulse und Angebote für das Gemeinwohl bieten und somit der Vernetzung und Entwicklung des Stadtteils dienen. Bürgermeisterin Beatrix Kuhl nutzte die Gelegenheit über die aktuellen Maßnahmen und weiteren Planungen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme "Leer-Weststadt" zu berichten. Mit den zugesagten Städtebaufördermitteln des Landes ist die Quartiersentwicklung erst möglich geworden.

Minister Lies  zeigte sich beindruckt und trug sich in das goldene Buch der Stadt Leer ein: „Bezahlbarer Wohnraum und soziale Integration. In der Stadt Leer denkt man das Zusammen. Herzlichen Dank für dieses großartige Engagement“.

 

 


 

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Newsletter vom 01. September 2023

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