Bauleitplanung

 

Unterlagen - Bebauungspläne für das Sanierungsgebiet Weststadt

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan VEP 19 „Stadthaus Edele“ mit örtlichen Bauvorschriften – für ein Gebiet nördlich der Ubbo-Emmius-Straße und östlich der Hajo-Unken-Straße (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB)

 

Präsentation - Stadthaus Edele-202 RT Sitzung 18.04.2023

 

 

Öffentliche Bekanntmachung - Bauleitplanung der Stadt Leer:

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nummer 19 „Stadthaus Edele“ mit örtlichen Bauvorschriften – für ein Gebiet nördlich der Ubbo-Emmius-Straße und östlich der Hajo-Unken-Straße

 

Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch

Hier: Änderung des Geltungsbereiches zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 19 mit örtlichen Bauvorschriften sowie Auslegung der Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Leer hat in seiner Sitzung am 28.06.2023 die Durchführung der Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nummer 19 mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, als Bebauungsplan der Innenentwicklung, aufgestellt. Planungsziel ist eine innerstädtische Nachverdichtung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch von der Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, von einem Umweltbericht gemäß § 2a Baugesetzbuch und der Angabe gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 Baugesetzbuch, abgesehen wird.

Die aktuellen Abgrenzungen des Geltungsbereiches befinden sich nördlich der Ubbo-Emmius-Straße und östlich der Hajo-Unken-Straße und sind in dem nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt (ohne Maßstab, genordet).

Der Entwurf (Planzeichnungen, Begründung, Vorhabenplan, Gutachten sowie relevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung) kann in der Zeit von

Freitag, dem 25.08.2023 bis Montag, dem 25.09.2023 (jeweils einschließlich)

hier eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen in dieser Zeit die Unterlagen (Planzeichnungen, Begründung, Vorhabenplan, Gutachten sowie relevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung) im Historischen Rathaus Leer – Windfang Hofeingang, frei zugänglich während folgender Dienststunden

  • Montag und Donnerstag, von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Dienstag und Mittwoch, von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Freitag, von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr

zur Einsicht aus.

Eine Einsichtnahme kann zudem beim Fachdienst 2.61 Stadtplanung erfolgen. Hierzu ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0491/9782-251 oder per E-Mail stadtplanung[at]leer.de notwendig.

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Entwürfen bei der Stadt Leer Fachdienst 2.61/Planung schriftlich (Rathausstraße 1 - 26789 Leer) oder mündlich zur Niederschrift (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0491 9782-251) vorzutragen. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Fax (0491 97827-251) oder im Internet über den oben genannten Pfad eingereicht werden.

Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftenlisten, vervielfältigte Texte, etc.) wird um die Benennung desjenigen gebeten, der die gemeinschaftlichen Interessen vertritt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB), sofern die Stadt Leer deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Im Hinblick auf das Datenschutzgesetz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind. Alle dazu eingehenden Stellungnahmen werden in der Regel in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken. Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach EU-DSGVO zustimmen, soweit sie für Gesetz bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

 

Bisher durchgeführte Verfahrensschritte:

• Am 03.03.2020 wurde das Vorhaben dem Runden Tisch des Sanierungsgebiets Weststadt präsentiert und am 11.03.2020 im Stadtentwicklungsausschuss (STA) über die Ergebnisse berichtet. Planungsziel des Bebauungsplanes ist eine innerstädtische Nachverdichtung.

Protokoll STA 11.03.2020: Niederschrift.pdf

Protokoll Runder Tisch: Konzeptplan mit Abweichungen (leer-weststadt.de)

• Der Aufstellungsbeschluss erfolgte im STA am 29.04.2020, Beschluss am 13.05.2020 im Verwaltungsausschuss (VA)

• Daraufhin wurde der Vorentwurf erarbeitet, in dem auf Anregungen des Runden Tisches (z.B. der Höhen) eingegangen wurde.

• Die Zustimmung zum Vorentwurf und der frühzeitigen Beteiligung erfolgte im STA 17.11.2020, der Beschluss im VA am 25.11.2020

• die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange ist vom 01.03.2021 bis 09.04.2021 digital durchgeführt worden.