Sanierungsverfahren

Kosten & Finanzen

Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Leer Weststadt“ wurde 2016 vom Land Niedersachsen in das Städtebauförderprogramm “Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ aufgenommen. Das Fördergebiet ist hierbei kleiner als das Sanierungsgebiet. Im weiteren Verfahren soll die Ergänzung des Fördergebietes beantragt werden.

 

 

Bei Programmaufnahme wurde für das Fördergebiet mit rd. 20 Mio. € Gesamtkosten kalkuliert.

Der Löwenanteil dieser Kosten wird durch Städtebaufördermittel finanziert. Die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung in Städten und Dörfern wird seit 1971 gemeinsam von Bund, Land und Gemeinden gefördert. Ziel städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen ist die Behebung städtebaulicher Missstände in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln. Die Politik der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Modernisierung der Städte und Gemeinden steht vor neuen Herausforderungen. Die Abnahme der Bevölkerung, ihre Alterung und Heterogenisierung werden langfristig den demographischen Wandel in Deutschland prägen. Gleichzeitig ändern sich die Handlungsbedingungen nationaler Politik grundlegend sowohl heute als auch in Zukunft. Ihre Merkmale sind

- die zunehmende Verflechtung der Weltwirtschaft,

- die Internationalisierung der Finanzmärkte,

- die fortschreitende Integration Europas und

- die globalen Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung.

In den Städten konzentrieren und verstärken sich die Folgen dieser weltweiten Veränderungen.

Städtebauförderungsmittel haben ganz erhebliche ökonomische Anstoßwirkungen auf private Anschlussinvestitionen in den städtebaulichen Erneuerungsgebieten und dabei entscheidenden Einfluss auf die Handelsfunktion gerade in den Innenstädten. Neben der enormen investiven Wirkung gehen von der Städtebauförderung ebenfalls starke beschäftigungspolitische Impulse mit hohem regionalen Bezug aus. Veröffentlichte Gutachten vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW 1996) und vom Rheinisch-Westfälischem Institut für Wirtschaftsforschung (RWI 2004) weisen einen extrem hohen Multiplikatoreffekt aus:

Zu jedem einzelnen in die Städtebauförderung investierten Euro der Länder (einschl. der Bundesfinanzhilfen) werden ca. 6 € aus privaten Mitteln in die Sanierungsgebiete investiert. Hieraus resultiert ein Bauvolumen in ungefähr der achtfachen Höhe des Programmvolumens der Städtebauförderung.

Neben den öffentlichen Mittel haben sich auch die Eigentümer in Höhe des durch die Sanierung bedingten Wertzuwachses ihrer Grundstücke an den entstandenen Kosten der Sanierung zu beteiligen.