Sanierungsverfahren

Vorbereitende Untersuchungen

Die Gemeinde hat nach den Bestimmungen des BauGB vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen, die erforderlich sind, um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen.

Der Beschluss zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wurde von den städtischen Gremien im Februar 2015 gefasst. Im April 2015 wurden im Rahmen einer Bürgerversammlung über die Ergebnisse berichtet und Anregungen aufgenommen.

 

Präsentation Vorbereitende Untersuchungen - Bürgerinfo vom 14.04.2015 (PDF)